Rechtsprechung
OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der Grundsätze zur Beschränkung von Rechtsmitteln in Strafsachen für ein Beschwerdeverfahren im Rehabilitierungsrecht; Wirksamkeit einer auf die Frage einer Aufhebung oder Rechtsstaatswidrigkeit beschränkten Teilanfechtung eines einheitlichen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anfechtbarkeit von trennbaren Teilen der Rehabilitierungsentscheidung; Enteignung; Landesboden-Kommission; Waffen-SS; Verwaltungsstrafmaßnahme; strafrechtliche Verfolgungsmaßnahme; verwaltungsrechtliche Vermögenseinziehung; Verschlechterungsverbot
- Judicialis
StrRehaG § 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 5; ; StrRehaG § 13; ; StrRehaG § 15
- richterkontrolle.de
Richterkontrolle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrRehaG § 1 Abs. 5; StrRehaG § 13; StrRehaG § 15
Umfang der Anfechtung strafrechtlicher Rehabilitierungsentscheidungen; Begriff der "nicht gerichtlichen entscheidung" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 03.01.2007 - Reh 5642/06
- OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 90, 96 f.) grundlegend ausgeführt:. - BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07
Neben dem Fehlen einer nennenswerten individuellen Schuld der Betroffenen ist auch die Sanktion der Enteignung - ihrer Natur nach eine umfassende Vermögensstrafe - objektiv rechtsstaatswidrig (vgl. BVerfGE 105, 135 ff.). - BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07
Die unterschiedliche Behandlung der vorgenannten Personen gegenüber den Betroffenen wird dadurch verfassungsrechtlich gerechtfertigt, dass Eingriffe in die Freiheitssphäre des Einzelnen, die sich in einer strafgerichtlichen Verurteilung niederschlagen, ihrem Wesen und ihrer Sanktionswirkung nach typischerweise schwerer wiegen als Eingriffe im Gewand der Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerfG VIZ 2004, 18, 19 m. w. N.). - OLG Dresden, 23.01.1995 - 2 Ws 630/94
Auszug aus OLG Naumburg, 09.08.2007 - 1 Ws Reh 135/07
Das StrRehaG, insbesondere § 1 Abs. 5 StrRehaG, bietet keinen Weg zur "Rückabwicklung" der bekannten vermögensrechtlichen "Sanktionspraxis" in der Nachkriegszeit, privatwirtschaftlich Tätiger oder besitzender bürgerlicher Kreise strafrechtlich mit dem Vorwurf zu verfolgen, Wirtschafts- oder NS-Täter zu sein, um sie parallel dazu oder nach Abschluss des Strafverfahrens verwaltungsrechtlich zu verfolgen mit dem Ziel, ihre Vermögenswerte zum Volksvermögen zu ziehen (so auch: OLG Dresden, VIZ 1996, 483, 484 im Anschluss an Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 3 Rn. 22).